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Die Lieferung erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden, Arztpraxen, Labore und Kliniken. Privatkunden werden nicht beliefert.

Polymerisationslampe C01-C-W – Mit Radiometer, 1.200 mW/cm², LED, Konstante Aushärtung – 1 Stk.

Produktinformationen "Polymerisationslampe C01-C-W – Mit Radiometer, 1.200 mW/cm², LED, Konstante Aushärtung – 1 Stk."

LED-Polymerisationslampe zur Lichthärtung dentaler Materialien.

Das Gerät verfügt über ein integriertes Radiometer zur Anzeige der Lichtintensität.
Die maximale Lichtintensität beträgt bis zu 1.200 mW/cm². Eine integrierte Kompensationsschaltung dient zur Stabilisierung der Ausgangsleistung.

Ausgestattet mit einem 8 mm Glas-Lichtleiter.
Mehrere Betriebsmodi stehen zur Verfügung: Turbo, Voll, Rampe, Soft Cure.

Gerätegewicht: ca. 205 g.
Akkubetrieb mit einer Kapazität für über 100 Anwendungen pro Ladung (abhängig vom Modus und der Anwendungsdauer).

Technische Daten

Produkttyp: LED-Polymerisationslampe
Modell: C01-C-W
Lichtintensität: bis 1.200 mW/cm²
Radiometer: Integriert
Lichtleiter: Glas, 8 mm
Modi: Turbo, Voll, Rampe, Soft Cure
Gewicht: ca. 205 g
Betrieb: Akkubetrieben
Verpackungseinheit: 1 Stück

Zweckbestimmung

Zur Lichthärtung von lichtpolymerisierenden dentalen Materialien innerhalb des angegebenen Wellenlängenbereichs.

Anwenderkreis

Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal.

Hinweise

Vor Anwendung Kompatibilität des Materials mit Lichtintensität und Wellenlängenbereich prüfen.
Direkte Lichtexposition von Augen vermeiden und geeignete Schutzmaßnahmen verwenden.

Premium Plus International Ltd.
Wang Yip Street West No. 33 
1001 Yuen Long Trading Centre, HONG KONG 
Premium Plus Poland sp. z o.o
ul. Bukowska 27 
62-081 Wysogotowo, Poland 

⚠️ Warn- & Sicherheitshinweis

Produkt: Polymerisationslampe C01-C-W mit Radiometer
Anwenderkreis: Zahnärzte, Kieferorthopäden, zahnmedizinisches Fachpersonal


1. Risiken bei unsachgemäßer Anwendung

  • Augenschäden: Direkter Blick in den Lichtstrahl (bis 1.200 mW/cm²) kann zu irreversiblen Netzhautschäden führen.

  • Unvollständige Polymerisation: Falsche Belichtungszeit, falscher Modus oder fehlerhafte Lichtintensität können zu unzureichender Aushärtung führen → Risiko von Frakturen, Sekundärkaries oder Materialversagen.

  • Überhitzung: Längere Belichtungszeiten ohne Pausen können thermische Schäden am Zahnnerv (Pulpa) oder Weichgewebe verursachen.

  • Hygienerisiken: Fehlende oder unsachgemäße Nutzung von Schutzhüllen erhöht das Risiko von Kreuzkontaminationen.

  • Technische Probleme: Verschmutzte oder beschädigte Lichtleiter verfälschen die Intensität und mindern die Wirksamkeit.


2. Folgen bei Missachtung

  • Schwere Augenschäden für Patienten und Behandler.

  • Klinisches Scheitern durch unzureichend gehärtete Komposite oder Kleber.

  • Pulpareizungen und Beschwerden durch Überhitzung.

  • Erhöhte Infektionsrisiken in der Praxis.

  • Haftungsrisiken bei Verstoß gegen Herstellerhinweise und Hygienestandards.


3. Sicherheit & Anwendung – Schritt für Schritt

Vor der Anwendung

  • Lampe auf Funktion, Akku-Ladestand und Unversehrtheit des Glas-Lichtleiters prüfen.

  • Radiometer nutzen, um die tatsächliche Lichtintensität zu überprüfen.

  • Modus entsprechend dem Materialhersteller auswählen (Turbo, Voll, Rampe, Soft Cure).

  • Schutzbrille und ggf. Blendschutzschild bereitlegen.

  • Hygieneschutzhülle überziehen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.

Während der Anwendung

  • Niemals direkt in den Lichtstrahl sehen – immer Augenschutz verwenden.

  • Lichtleiter parallel und dicht an der Zahnoberfläche platzieren, ohne direkten Druck.

  • Belichtungszeit streng nach Materialangaben einhalten.

  • Bei längeren Anwendungen Pausen zwischen den Belichtungen einlegen.

Nach der Anwendung

  • Einweg-Schutzhüllen entsorgen.

  • Oberfläche mit geeigneten, alkoholfreien Desinfektionstüchern reinigen.

  • Akku regelmäßig gemäß Herstellerangaben laden.


4. Lagerung & Entsorgung

  • In Originalverpackung, trocken und staubfrei lagern.

  • Vor Hitze, Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung schützen.

  • Defekte Akkus und Geräte nach geltenden Vorschriften für Elektroschrott entsorgen.


5. Pflichtangaben

  • „Nur durch geschultes Fachpersonal verwenden.“

  • „Vor jeder Anwendung auf sicheren Sitz, Funktion und Unversehrtheit prüfen.“

  • „Schutzbrillen und Blendschutzschild sind verpflichtend.“

  • „Belichtungszeit und Modus ausschließlich gemäß Materialhersteller wählen.“

  • „Entsorgung gemäß geltenden Hygiene- und Umweltvorschriften.“